Wichtige Meldung:

Aufhebung der Einspeisebegrenzung (EnSiG 3.0)

Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes – EnSiG 3.0 – final beschlossen. Die wichtigste Änderung aus Sicht der PV-Anlagenbetreiber: Die pauschale Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der installierten PV-Leistung fällt für neue und für einen Teil der Bestandsanlagen weg.

Eine nicht gedrosselte Einspeisung ins Netz ist künftig nach dem EnSiG 3.0 möglich für:

Systeme mit einem Inbetriebnahme-Datum ab dem 15.09.2022

Alle Bestandssysteme mit einer installierten Leistung von maximal 7 kWp

Bestandssysteme mit Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022 und mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kWp und bis 25 kWp – allerdings erst nach dem Einbau eines intelligenten Messystems (iMSys). Für die Aufhebung ist bei diesen Anlagen zudem eine offizielle Bestätigung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich.
 

Leitfaden zur eigenen PV – Anlage
Photovoltaik Infos zur Infoveranstaltung in Kirchheim am 09.11.2022 als PDF Download

Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG

Vortrag auf der Infoveranstaltung in Kirchheim am 09.11.2022 als PDF Download

PV-Anlage Caritas Kinderkrippe St. Christophorus Kirchheim-Heimstetten

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Wärmepumpe – Der erste Winter

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