Wichtige Meldung:
Aufhebung der Einspeisebegrenzung (EnSiG 3.0)
Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Novelle des Energiesicherungsgesetzes – EnSiG 3.0 – final beschlossen. Die wichtigste Änderung aus Sicht der PV-Anlagenbetreiber: Die pauschale Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der installierten PV-Leistung fällt für neue und für einen Teil der Bestandsanlagen weg.
Eine nicht gedrosselte Einspeisung ins Netz ist künftig nach dem EnSiG 3.0 möglich für:
Systeme mit einem Inbetriebnahme-Datum ab dem 15.09.2022
Alle Bestandssysteme mit einer installierten Leistung von maximal 7 kWp
Bestandssysteme mit Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022 und mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kWp und bis 25 kWp – allerdings erst nach dem Einbau eines intelligenten Messystems (iMSys). Für die Aufhebung ist bei diesen Anlagen zudem eine offizielle Bestätigung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich.
Leitfaden zur eigenen PV – Anlage
Photovoltaik Infos zur Infoveranstaltung in Kirchheim am 09.11.2022 als PDF Download
Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG
Vortrag auf der Infoveranstaltung in Kirchheim am 09.11.2022 als PDF Download
PV-Anlage Caritas Kinderkrippe St. Christophorus Kirchheim-Heimstetten
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Wärmepumpe – Der erste Winter
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